5 research outputs found

    Die koloniale Restauration des Dharmaśāstra. Das Obligationenrecht in Sarvoru Śarmans Vivādasārārṇava. Edition, kommentierte Übersetzung und Studie der Kapitel ṛṇādānanirūpaṇa und upanidhyādinirūpaṇa

    Get PDF
    Die Herausbildung des Kolonialstaates in Ostindien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte weitreichende Folgen für die weitere indische Rechtsgeschichte. Als besonders einschneidend erwies sich der Plan for the Administration of Justice in Bengal von 1772, der nicht nur eine künstliche Unterscheidung zwischen einer hinduistischen und muslimischen Rechtsidentität einführte, die bis heute in Form des religiös fundierten Personenstandsrechtes Indiens fortlebt, sondern auch den Grundstein zur Kodifizierung dieser beiden Rechtskulturen auf der Grundlage normativen Schrifttums legte. Infolge dieses Reformvorhabens wurden unter der Patronage der britischen Kolonialregierung zahlreiche Rechtstexte in Sanskrit verfasst, die der Schaffung eines einheitlichen hinduistischen Zivilrechts dienen sollten und dadurch der traditionellen hinduistischen Jurisprudenz (Dharmaśāstra) und ihrer schriftlichen Überlieferung zu einer bis dahin beispiellosen Geltung in der Rechtspraxis verhalfen. Die Dissertation widmet sich einem dieser Werke: Sarvoru Śarmans Vivādasārārṇava („Ozean der Essenz der Streitigkeiten“). Vivādasārārṇava wurde 1789 im Auftrag des Orientalisten und Richters Sir William Jones (1746-1794) verfasst und war darauf ausgelegt, die Rechtsgepflogenheiten Bihars widerzuspiegeln. Die Arbeit verfolgt zwei Zielsetzungen. Zunächst werden zwei Kapitel zum Obligationenrecht des Vivādasārārṇava erstmals in Edition und kommentierter Übersetzung vorgelegt. Das erste dieser Kapitel, ṛṇādānanirūpaṇa („Untersuchung über das Empfangen von Schulden“), befasst sich mit dem klassischen hinduistischen Schuld-, Zins-, Pfand- und Bürgenrecht. Im zweiten Kapitel upanidhyādinirūpaṇa („Untersuchung über Deposita usw.“) werden rechtliche Regelungen zu Deposita (nikṣepa), zum Rückgängigmachen eines Kaufes (krītānuśaya), zur Nichtherausgabe einer Ware nach dem Verkauf (vikrīyāsaṃpradāna) sowie dem Verkauf ohne Eigentumsrecht (asvāmivikraya) behandelt. Ausgehend von diesem Material wird dann die Frage aufgeworfen, auf welche Weise sich Sarvoru Śarman als ein traditioneller hinduistischer Rechtsgelehrter angesichts der transkulturellen Verflechtungen der Kolonialgesellschaft sowie der Interessenlage seiner britischen Auftraggeber positionierte. Dabei wird aufgezeigt, dass sich trotz der zahlreichen politischen, ökonomischen und intellektuellen Neuerungen jener Zeit für Vivādasārārṇava weder formal noch inhaltlich eine Aktualisierung der hinduistischen Jurisprudenz nachweisen lässt. Statt sich der Rechtswirklichkeit zuzuwenden oder neue Deutungen zu entwickeln, zieht sich Sarvoru Śarman darauf zurück, traditionelle Wissensbestände zu reproduzieren und autoritative Kommentarpassagen zu kompilieren. Die vermeintliche „Renaissance“ des Dharmaśāstra unter der Ägide britischer Orientalisten entpuppt sich auf den zweiten Blick als eine Restauration. Die Rationalität dieser Erstarrung des Dharmaśāstra, so die Kernthese dieser Arbeit, wird erst dann verständlich, wenn man das Zusammenspiel der vorkolonialen Diskurstraditionen der hinduistischen Jurisprudenz und der kolonialstaatlichen Rechtsparadigmen in den Blick nimmt, deren restaurative Tendenzen sich wechselseitig verstärkten und daher als das Ergebnis eines geteilten epistemischen Raumes von britischen und einheimischen Wissenseliten zu begreifen sind

    Studies in Historical Documents from Nepal and India

    Get PDF
    study of religion|indology|anthropology|history|tibetolog

    Studies in Historical Documents from Nepal and India

    Get PDF
    study of religion|indology|anthropology|history|tibetolog

    "Mulukī Ain" of 1854

    Get PDF
    The Mulukī Ain of 1854—the law code with constitutional features drafted at the initiative of Prime Minister Jaṅga Bahādura Rāṇā—is the foundational legal text for modern Nepal. It covers almost every aspect of public, criminal, private and religious law, ranging from the organisation of the state and courts to murder and other delicts, the workings of the caste system and the joint family, matters of purity and penance, customary law, widow-burning and witchcraft. As such, the Mulukī Ain is a unique source not only for the political, social and economic life of 19th-century Nepal, but also for the place of traditional Hindu jurisprudence in South Asian legal cultures.Der Mulukī Ain von 1854, das erste Gesetzbuch Nepals, gehört zu den bedeutendsten Werken der modernen nepalesischen Rechtsgeschichte. Vom Staatsaufbau und Gerichtswesen über Tötungs- und Eigentumsdelikte bis hin zu Kasten- und Reinheitsvorschriften werden nahezu alle Aspekte des Straf- und Privatrechts, des öffentlichen, religiösen und Gewohnheitsrechts eingehend behandelt. Dadurch ist der Mulukī Ain nicht nur eine einzigartige Quelle für das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Nepal zur Zeit des 19. Jahrhunderts, sondern auch für die Stellung der hinduistischen Jurisprudenz in den Rechtskulturen Südasiens

    "Mulukī Ain" of 1854

    Get PDF
    The Mulukī Ain of 1854—the law code with constitutional features drafted at the initiative of Prime Minister Jaṅga Bahādura Rāṇā—is the foundational legal text for modern Nepal. It covers almost every aspect of public, criminal, private and religious law, ranging from the organisation of the state and courts to murder and other delicts, the workings of the caste system and the joint family, matters of purity and penance, customary law, widow-burning and witchcraft. As such, the Mulukī Ain is a unique source not only for the political, social and economic life of 19th-century Nepal, but also for the place of traditional Hindu jurisprudence in South Asian legal cultures
    corecore